Finance Career
02. Mai 2011
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Internationales Know-how wird im Finanz- und Rechnungswesen immer wichtiger. Die Qualifizierung zum European Management Accountant (EMA)® ermöglicht es Bilanzbuchhaltern und Controllern, mit den Anforderungen der Internationalisierung Schritt zu halten. Ulrich Neubauer, Vizepräsident der European Management Accountants Association (EMAA) zeigt Ziele und Perspektiven der neuen europäischen Zusatzqualifikation auf.
MPP: Warum brauchen wir den European Management Accountant?
Neubauer: Europa ist als Wirtschaftsraum zusammengewachsen. Unternehmen müssen sich immer stärker mit den länderspezifischen Wirtschaftssystemen und den rechtlichen Regelungen in Europa auseinandersetzen. Es besteht ein enormer Bedarf an grenzüberschreitendem Wissen, zum Beispiel zum Thema Umsatzsteuer in der EU. Auch gibt es immer mehr Cross-Border-Projekte im Accounting, wie die Auslagerung von nationalen Teilaufgaben in ausländische Shared-Service-Center. Experten in der internationalen Rechnungslegung werden von Unternehmen immer stärker nachgefragt.
MPP: Welchen Stellenwert hat der EMA® im Vergleich zum Bilanzbuchhalter?
Neubauer: Die Berufsbezeichnung Bilanzbuchhalter findet europaweit noch keine einheitliche Anerkennung. Oft kommt es in anderen Ländern zu Missverständnissen über die Inhalte der Weiterbildung und die Fachkompetenz des Bilanzbuchhalters. Es ist uns daher ein zentrales Anliegen, mit dem European Management Accountant® ein einheitliches Berufsbild zu schaffen. Was den European Management Accountant im Vergleich zum Bilanzbuchhalter und CMA besonders auszeichnet, ist die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung. Der European Management Accountant muss alle zwei Jahre ein intensives Weiterbildungspensum nachweisen, sonst verliert er den Titel EMA®. Der EMA® ist damit ein Qualitätssiegel für europäische Fachkompetenz auf der Höhe der Zeit.



1. Privat ist öffentlich. Wie viele Arbeitgeber systematisch im Netz nach Bewerbern suchen, ist umstritten. Die Ergebnisse aus Studien schwanken zwischen jedem dritten bis jedem achten Arbeitgeber. Fakt ist: Nach dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz dürfen Arbeitgeber gar nicht in sozialen Netzwerken nach Informationen über Bewerber recherchieren; Ausnahmen bilden nur die berufsorientierten Netzwerke wie XING und LinkedIn. Doch: Es lässt sich nicht immer verhindern, dass auch privat eingestellte Informationen im Netz die Runde machen. Ungewollt stoßen also Personalverantwortliche auf private Auskünfte von Kandidaten. Bewerber, die keinerlei Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, müssen deshalb immer damit rechnen, dass alles, was sie in Netzwerken austauschen, auch von Unternehmen registriert wird.