25. Mai 2010
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AGG
„Diese Absage hat nichts mit Ihren fachlichen Fähigkeiten zu tun."
"Wir haben uns für einen Kandidaten entschieden, der einfach besser zu uns passt“.
In dem Bemühen, Absageschreiben an Bewerber verbindlich und freundlich zu formulieren, begeben sich Personalentscheider auf unsicheres AGG-Terrain.
Für eine AGG-konforme Absage empfehlen Arbeitsjuristen, Ablehnungsschreiben und mündliche Absagen so kurz wie möglich zu halten. Bei der Formulierung von Absagen sollten zwei Punkte beachtet werden:
Subjektive Begründungen vermeiden
Formulierungen wie „Ein anderer Bewerber passt besser zu uns“ oder „trotz guter fachlicher Leistungen“ legen nahe, dass der Bewerbungsprozess nicht auf fachlicher Grundlage geführt wurde. Wenn fachfremde Merkmale für die Auswahl entscheidend waren, lässt sich nun argumentieren, dass auch Diskriminierungsmerkmale entscheidungsrelevant gewesen seien.
Keine Benachteiligungshinweise
Bei einem Absageschreiben ist eine diskriminierungsfreie Formulierung genauso wichtig wie bei einer Stellenanzeige. Hier ist insbesondere auf die geschlechtsneutrale Formulierung zu achten.
Beispiel: Ein männlicher Bewerber hat sich auf eine Position als „Assistent/-in“ beworben.
Absageschreiben mit Diskriminierungshinweis:
„Wir haben uns für eine andere Bewerberin für die Position als Assistentin entschieden.“
Betreffzeile: „Ihre Bewerbung auf die Stelle als Assistentin“
Absageschreiben ohne Diskriminierungshinweis:
„Wir haben uns für eine andere Person entschieden“.
Betreff: „Ihre Bewerbung vom…“
Weitere Praxistipps finden Sie in dem Artikel von Dr. Bernd Ohlendorf und Michael Schreier „AGG-konformes Einstellungsverfahren - Handlungsanleitung und Praxistipps“, Betriebs Berater, Zeitschrift für Recht, Steuern und Wirtschaft, 11/2008.
Den Artikel finden Sie unter www.agg-online.com/wordpress/michael-schreier/




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